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Europäisches Parlament spricht sich gegen Verteuerung des Verkehrs aus

23.01.01

BGL. Frankfurt/M. - Das Europäische Parlament hat am 17.1.2001 einem betont sachlichen Bericht über die Erhebung von Verkehrsinfrastrukturgebühren mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Das Parlament schlägt vor, die gesamten Infrastrukturkosten den Verkehrsnutzern über eine Kombination aus Steuern und Gebühren anzulasten und die derzeitigen Unterschiede in den nationalen Abgabenbelastungen abzuschaffen. Von zentraler Bedeutung ist für das Parlament, dass das neue System der Anlastung der Wegekosten so entwickelt sein muss, dass eine Verteuerung des Verkehrs vermieden wird und das Ziel verfolgt wird, Wettbewerbsverzerrungen abzubauen.

Zur Frage der Anlastung so genannter externer Kosten wie z.B. Umweltkosten legt das Europäische Parlament Wert auf die Feststellung, dass diese Kosten den Verkehrsnutzern nur angelastet werden können, wenn sie auf möglichst genauen Kostenschätzungen beruhen. Bekanntlich sind die derzeit verfügbaren Berechnungen zur Höhe der externen Kosten so unterschiedlich, dass das Europäische Parlament weitere Analysen für erforderlich hält. Angebliche externe Unfallkosten würden in einigen Mitgliedstaaten - so das Europäische Parlament - bereits gedeckt.

Das Europäische Parlament schlägt zudem vor, den gesellschaftlichen Nutzen des Verkehrs bei der Anlastung an die Nutzer auf nationaler oder regionaler Ebene zu berücksichtigen.

Diese Entschließung des Europäischen Parlaments deckt sich in weiten Teilen mit der vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Brüssel vertretenen Auffassung, dass


- die externen Kosten nicht objektiv bestimmbar sind

- der externe Nutzen des Verkehrs zu berücksichtigen ist und

- die Wegekostenanlastung als Beitrag zur Harmonisierung der fiskalischen Wettbewerbsbedingungen zu nutzen ist.

Der BGL hofft, dass die objektive Position des Europäischen Parlaments zur Frage der Wegekostenanlastung Eingang findet in künftige Arbeiten der Europäischen Infrastrukturanlastungspolitik, um verkehrsträgerübergreifend eine faire, objektiv nachvollziehbare Wegekostenanlastung zu gewährleisten.

Frankfurt am Main, den 23. Januar 2001

Pressekontakt

Martin Bulheller
Leiter Öffentlichkeitsarbeit

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