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Information zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz) beschlossen. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen. Damit soll die stagnierende betriebliche Altersversorgung insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben vorangebracht werden. Das Gesetz wird zum 1.1.2018 in Kraft treten.
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