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Nichts schlägt sich unverzüglicher und direkter in der Kostensituation des Transportgewerbes nieder als der Kraftstoffpreis. Dessen Höhe bestimmt sich u. a. durch die darauf erhobenen nationalen Steuern und die jeweilige Situation auf den internationalen Ölmärkten. Letztere wird stark von Erwartungen und Ängsten geprägt, die dann zu kurzfristigen, nicht immer rational nachvollziehbaren Preisausschlägen führen.
Während bei der Entgeltbestimmung auf dem Spotmarkt die tagesaktuellen Marktkonditionen und damit auch die tagesaktuellen Bezugspreise berücksichtigt werden können, ist dies bei längerfristigen Kontrakten vom Grundsatz her nicht der Fall. Hier wird auf Basis einer zuvor bestimmten Kostensituation und einer darauf aufbauenden Kalkulation der Preis einer Leistung für einen längeren Zeitraum festgeschrieben. Die in diesem Zusammenhang als Vorteil geltende "einmalige" Preisverhandlung birgt in Zeiten starker Kostenveränderungen jedoch Risiken in sich, die Vertragsparteien benachteiligen können. Kostenreduktionen in einem zeitlich fixierten Vertragsverhältnis benachteiligen den Auftraggeber, während ein starker Kostenanstieg den Transportlogistikunternehmer trifft. In beiden Fällen können Abweichungen von den tatsächlichen Einstandskosten gravierende Wirkungen entfalten. Um das beschriebene Risiko zu mindern, werden zunehmend so genannte "Kostenelementeklauseln" ("Preisgleitklauseln") in längerfristige Beförderungsverträge aufgenommen.
Der BGL bietet sowohl für die Gesamtkostenentwicklung im Transportbereich (Branchenkostenentwicklung) als auch für die Entwicklung einzelner Kostenelemente entsprechende Nachweise an. Die Aufbereitung der Daten erfolgt speziell für diesen Verwendungszweck. Die Veröffentlichung der Daten unterliegt einem festen Rhythmus. Sie ist für beide Vertragsparteien über die BGL-Website offen zugänglich.
Zum Nachweis der Dieselpreisentwicklung stehen die folgenden Informationen zur Verfügung: