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Geschichte

Kurzfassung

1926 Gründung „Reichsverband deutscher Auto-Ferntransportunternehmer (RDF)“

1947 Gründung der Arbeitsgemeinschaften Güterfernverkehr (AGF) und Güternahverkehr (AGN)

1949 Aufnahme in die Internationale Straßentransportunion (IRU)

1951 Das Carnet-TIR-Verfahren wird eingeführt

1952 Geburt des Güterkraftverkehrsgesetzes

1962 Grundsteinlegung für das „Haus des Straßenverkehrs“ in Frankfurt/Main

1964 Aus der AGF wird der Bundesverband des Deutschen Güterfernverkehrs (BDF)

1965 Einführung von Kontingenten und Tarifen im internationalen Güterverkehr

1971 Der Brummi wird zum Symbol

1989 BDF-Verbindungsbüros in Bonn und Brüssel werden gegründet

1994 Liberalisierung und Fall der Tarife

1997 Umbenennung des BDF in Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik (BGL)

1999 Verschmelzung mit dem Bundesverband Wirtschaftsverkehr und Entsorgung (BWE) zum Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL)

Die Geschichte des BGL ist die Geschichte des Lkw- Transports. Sie beginnt 1926.

1926 Engagierte Transportunternehmer schließen sich zum „Reichsverband deutscher Auto-Ferntransportunternehmer (RDF) e.V.“ zusammen. Im Zuge des nationalsozialistischen Machtausbaus wird der RDF zwischenzeitlich aufgelöst. Trotzdem vereint sich die zu einer Gemeinschaft zusammengewachsene Unternehmerschaft Ende des Zweiten Weltkriegs in Landesverbänden.

1947 Deutschland liegt in Trümmern und die Wirtschaft am Boden. Straßen, Schienen und Brücken sind vielfach unpassierbar. Im Alltag mangelt es an allem. In der Not wird schnell klar: Allein erreicht man nichts. Die Verhandlungen mit den Militärbehörden um die Zuteilung von heiß begehrten Gütern wie Reifen und Treibstoff erfordern ein geschlossenes Auftreten. Am 6. und 7. September 1947 versammeln sich die Delegierten der einzelnen Landesverbände am Krupunder See in Schleswig-Holstein um über die wirkungsvolle Interessenvertretung des Transportgewerbes zu beraten. Die Basis für eine gemeinsame Gewerbepolitik wird gelegt: die „Arbeitsgemeinschaft Güterfernverkehr“ (AGF).

1948 – 1985 In den folgenden 40 Jahren wandelt sich die Wahrnehmung des Lkw in der Bevölkerung und Politik. Der „Helfer in der Not“ wird zum „Störfaktor“. Zum Schutz der sich gegen wachsende Defizite wehrenden Bahn werden Maßnahmen gegen den Straßengüterverkehr eingeleitet. Die AGF (ab 1964 „Bundesverband des Deutschen Güterfernverkehrs (BDF) e.V.“) setzt sich gegen die zunehmende Polemisierung zur Wehr und schaltet sich in die verkehrspolitische Debatte ein. Sympathiewerbung und Öffentlichkeitsarbeit gewinnen an Bedeutung. Meilensteine der frühen Verbandsgeschichte sind: Neugestaltung der Marktordnung, die 1952 in das Güterkraftverkehrsgesetz mündet, Mitarbeit an der Entwicklung des Zollabkommens zur Erleichterung des internationalen Straßengüterverkehrs (Carnet-TIR-Abkommen) und Abwehrmaßnahmen gegen dirigistische Eingriffe in die Verbandspolitik (Seebohm- Zug und Leber-Pfennig).

1985 – heute Das Jahr 1985 bringt eine tiefe Zäsur in die Verkehrspolitik der Nachkriegsgeschichte: die Deregulierung des Verkehrsmarktes. Kontingente und Tarife werden durch einheitliche Berufszugangsregelungen ersetzt. Die Dienstleistungsfreiheit nimmt ihren Lauf - ohne die vom EG-Ministerrat zugesagte Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen. Auch in der Verbandslandschaft hinterlassen die Beschlüsse zur Verkehrsmarktordnung tiefe Einschnitte. BDF und BDN (Nahverkehrsverband) vereinen sich zum BGL und vertreten fortan die Interessen der mittelständischen Transportlogistikunternehmen in Berlin und Brüssel sowie gegenüber der Öffentlichkeit. In die Phase des Umbruchs fällt die deutsche Wiedervereinigung. Die regionalen Verbände in den neuen und den alten Bundesländern werden unter dem Dach des BGL erfolgreich zusammengeführt. Mit der Erweiterung der EU um zunächst neun, später zwölf MOE-Staaten verschärfen sich die europäischen Wettbewerbsverzerrungen. Die Folgen der Dienstleistungsfreiheit belasten den Kern des mittelständischen Transportlogistikgewerbes und erfordern seitdem einen ständigen Kampf der Gewerbespitze für ein gerechtes und nachhaltiges Wettbewerbsumfeld.