BGL begrüßt Klarstellung zur Winterreifenpflicht Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer will die Winterreifenpflicht kurzfristig gesetzlich festschreiben. Eine entsprechende Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung soll heute vom Bundesrat verabschiedet werden.
Die Neuregelung war notwendig geworden, nachdem das OLG Oldenburg die bisherige Formulierung, die „Bereifung an die Witterungsverhältnisse anzupassen“ als zu unbestimmt verworfen hatte.
Nach der geplanten Verordnung dürfen künftig bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis Kraftfahrzeuge nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen). Diesem Anforderungsprofil werden alle Reifen gerecht, die mit einem M+S oder einem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind bzw. herstellerseitig als Allwetter- oder Ganzjahresreifen bezeichnet werden. Grundsätzlich müssen alle Achsen des Kraftfahrzeuges mit Winterreifen ausgerüstet sein. Für Nutzfahrzeuge sind nach der geplanten Verordnung allerdings Winterreifen an den Antriebsachsen ausreichend. Auf Grund von erhöhten Naturkautschukanteilen sind Nutzfahrzeugreifen – im Gegensatz zu Pkw-Reifen – von vorneherein für den Ganzjahreseinsatz an den übrigen Achsen geeignet.
Die geplante Neuregelung entspricht den vom BGL herausgegebenen Empfehlungen „Tipps für Profis – Geeignete Lkw-Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen“. Der BGL begrüßt daher die vom Gesetzgeber jetzt angestrebte Präzisierung. Für die Kontrollorgane ergeben sich damit zukünftig eindeutige Vorgaben zur korrekten Bereifung unter winterlichen Witterungsverhältnissen für den Lkw-Betrieb.