Betriebsindividueller Durchschnitts-Mautsatz und Kostensteigerung durch die Mauterhöhung zum 1.1.2009
Vorgehensweise:
Die Fuhrparkstruktur des Unternehmens bestimmt den betriebsindividuellen Durchschnitts-Mautsatz. Hierzu sind die Fahrzeuganzahl der jeweiligen Emissionsklasse und die durchschnittlichen Mautkilometer pro Fahrzeug und Jahr zu erfassen. Dabei ist zwischen Fahrzeugen im Soloeinsatz (mit bis zu 3 Achsen) und Zugbetrieb (mit 4 oder mehr Achsen) zu unterscheiden. Achtung: Es dürfen nur die mautpflichtigen Fahrzeuge berücksichtigt werden.
Anhand der Emissionsklassenanteile an den Mautkilometern des Fuhrparks erfolgt die Gewichtung der jeweils gültigen Mautsätze. Das Ergebnis sind der betriebsindividuelle Durchschnitts-Mautsatz vor der Mauterhöhung zum 1.1.2009 und der danach. Die Änderungsrate multipliziert mit dem Strukturanteil der deutschen Lkw-Maut an den Gesamtkosten ergibt die Gesamtkostensteigerung.
Alternativ zu dieser Vorgehensweise können auch die Maut-Mehrkosten, also die durch die Mauterhöhung zusätzlich aufzuwendenden Mautkosten berechnet werden. Die mit der Mauterhöhung verbundene Kostensteigerung ergibt sich hier im Verhältnis zu den bisherigen Gesamtkosten des mautpflichtigen Fuhrparks.
Abschließende Hinweise:
Die jeweils ausgewiesene Gesamtkostensteigerung berücksichtigt ausschließlich die Folgen der zum 1.1.2009 geplanten Mauterhöhung. Veränderungen von anderen Kostenarten werden damit nicht erfasst. Eine zwischenzeitliche Veränderung der Mautkilometer bleibt ebenfalls unberücksichtigt.
» Formular zur Berechnung des betriebsindividuellen Durchschnitts-Mautsatzes
|