Pressearchiv 2009
16.10.2009 BGL bezieht Position zu möglichen Neuerungen bei Maßen und Gewichten von Lkw.
BGL-Positionspapier: Neuerungen müssen Intermodalität garantieren!
BGL, Berlin, 16.10.2009: Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main hat vor einem Vierteljahr ein Positionspapier zu möglichen Neuerungen bei den höchstzulässigen Maßen und Gewichten von Lkw im europäischen Straßengüterverkehr vorgestellt. Darin wurden für den Fall, dass die EU-Kommission die entsprechende Richtlinie 96/53/EG im Sinne einer Erhöhung der Effizienz im Straßengüterverkehr ändern sollte, verschiedene Vorschläge unterbreitet. So ist für den BGL ein auf ca. 15 m verlängerter Sattelanhänger vorstellbar: Mit diesem könnten nun auch z. B. zwei intermodale Ladeeinheiten bis zu je 7,45 m oder einzelne Container bis zu 48 Fuß Länge transportiert werden, was mit den bisher üblichen Sattelanhängern nicht möglich ist (siehe Anlage 1). Als weitere effizienzsteigernde Maßnahme wäre eine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts von Sattelzügen und Lastzügen von derzeit 40 t auf 46 t – allerdings nur unter einer Voraussetzung – denkbar: Zur Straßenschonung müssten diese Sattel- und Lastzüge mit dann sechs statt bisher nur mit fünf Achsen ausgestattet sein. Angesichts der seit geraumer Zeit europaweit geführten Diskussion ist nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft modulare Fahrzeugkonzepte in einzelnen Ländern oder Fahrtrelationen zugelassen werden. Für diesen Fall wird vom BGL – nach sorgfältiger Abwägung einsatzpraktischer und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte – eine Fahrzeugkombination aus Lkw und ca. 15 m langem Sattelanhänger auf Dolly-Achse favorisiert (siehe Anlage 2). Diese Kombination ermöglicht eine optimierte Kapazität beim Transport intermodaler Ladeeinheiten in Verbindung mit der bestmöglichen Fahrstabilität aller zur Auswahl stehenden modularen Konzepte. Die Besonderheit dieser Konfiguration liegt darin – und hierfür ist ein gegenüber heutigen Abmessungen etwas verlängerter Sattelauflieger von ca. 15 m Voraussetzung –, dass drei intermodale Ladeeinheiten mit jeweils bis zu 7,45 m Länge gleichzeitig transportiert werden können. Insgesamt sollte das zulässige Gesamtgewicht auch für modulare Fahrzeugkonzepte grundsätzlich die 46 t-Grenze nicht überschreiten dürfen. Dies unterstreicht die zentrale Forderung des BGL, dass bei möglichen Neuerungen im Bereich Maße und Gewichte die Berücksichtigung der Intermodalität oberste Priorität hat. Nur mit der flexiblen Vernetzbarkeit der Verkehrsträger untereinander können nach dem Dafürhalten des BGL die wachsenden Güterströme der Zukunft bewältigt werden. Ob derartige Kombinationen in Deutschland rollen werden, setzt eine politische Entscheidung voraus, die der BGL nicht präjudizieren möchte. Der Vorschlag des Verbandes zielt auf Fahrzeugabmessungen ab, die den Modulmaßen der Transportbehälter bzw. Ladeeinheiten entsprechen. Der BGL begrüßt ausdrücklich, dass die jahrelange gewerbepolitische Forderung nach einer europaweiten obligatorischen Ausrüstung aller schweren Nutzfahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen durch eine EU-Verordnung verpflichtend geregelt wurde. Aus Gründen der Verkehrssicherheit erscheint es nach Ansicht des BGL jedoch nicht nur notwendig, auf den umfassenden Einsatz von Fahrerassistenzsystemen zurückzugreifen, sondern auch bei den zulässigen Längenabmessungen Zugaben für geräumigere und damit komfortablere Fahrerhäuser zu gewähren. Ebenso sollten im Sinne einer ökologisch optimierten Transportweise Zugaben für die aerodynamische Gestaltung zur Verbrauchsreduzierung erlaubt sein. Die bisherige Diskussion des BGL-Positionspapieres auf nationaler und internationaler Ebene verläuft konstruktiv. Auch der Weltverband IRU (International Road Transport Union) in Genf hat sich zustimmend geäußert. BGL-Präsident Hermann Grewer wagt einen Ausblick: „Bei realistischer Betrachtungsweise reden wir hier von einem Zeithorizont nach dem Jahr 2015. Neuerungen bei Maßen und Gewichten müssen EU-weit gelten, um Wettbewerbsverzerrungen und Fuhrpark-Chaos auszuschließen. Unabhängig davon werden in der Zukunft kürzere Behälter als 7,45 m den Gütertransport noch flexibler machen und über die intensive Nutzung von Nabe/Speiche-Systemen neue ökologische und ökonomische Dimensionen erschließen.“ Ergänzende Informationen hierzu finden Sie im neuen BGL-Jahresbericht auf Seite 127 bis 130. Ihr Ansprechpartner ist Roger Schwarz: Tel. 069/7919-267; presse@bgl-ev.de
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