Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
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Hinweise zur Anwendung von Betriebsanweisungen

Was ist eine Betriebsanweisung?
Aufgabe einer verantwortungsbewussten und zuverlässigen Arbeitssicherheitsplanung ist es, dem Risikopotenzial im Umgang mit Arbeitsmitteln, Maschinen und Gefahrstoffen in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Einen Beitrag hierzu liefern so genannte „Betriebsanweisungen“.

Bei der Betriebsanweisung handelt es sich um ein Formblatt, in dem auf den Arbeitsschutz abgestimmte Handlungs- und Verhaltensanweisungen zu den einzelnen betrieblichen Tätigkeiten aufgeführt sind.

Der Sicherheit und dem Schutz der mit den Arbeiten betrauten Personen ist bei der Erstellung einer Betriebsanweisung eine besondere Bedeutung beizumessen. Gegebenenfalls ist in Abhängigkeit des Gefahrenpotenzials der Schutz unbeteiligter Dritter, wie auf dem Standort arbeitende Personen anderer Firmen, zu beachten.

Wer muss eine Betriebsanweisung erstellen?
Das Erstellen und Vorhalten von Betriebsanweisungen ist eine gesetzlich verankerte Pflicht (vgl. „Gesetzliche Grundlagen“) des Unternehmers als eine Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten am Arbeitsplatz.

An wen richtet sich die Betriebsanweisung?
Die Betriebsanweisung richtet sich an die Arbeitnehmer eines Unternehmens. Sie gibt vor, wie ein Beschäftigter am Arbeitsplatz mit Arbeitsmitteln (bspw. Zurrgurte, Zurrketten, Zurrdrahtseile), Maschinen und Gefahrstoffen umzugehen hat, um Gefahren, Gesundheitsgefährdungen und Unfälle zu vermeiden.

Wo ist die Betriebsanweisung zu hinterlegen?
Die Betriebsanweisung ist im Originaldokument (hier: Formblatt mit blauen Rahmenmarkierungen) gut sichtbar am jeweiligen Arbeitsplatz/Arbeitsbereich (bspw. Verladestelle) anzubringen.

Die Einhaltung der Betriebsanweisung ist zu kontrollieren!
Die Einhaltung der Betriebsanweisung ist während der Durchführung der Arbeiten regelmäßig zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften sind entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Beim Auftreten besonderer Ereignisse ist eine sofortige Meldung an den Verantwortlichen im Betrieb zu veranlassen.

Betriebsanweisung als Grundlage für Unterweisungen
Die Betriebsanweisung ist den davon betroffenen Beschäftigten umfassend zu erläutern. Sie ist als Grundlage für die (mindestens) einmal jährlich durchzuführende Unterweisung der Mitarbeiter heranzuziehen (vgl. § 4 BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ und § 12 Arbeitsschutzgesetz). Einzubeziehen sind ggf. praktische Übungen, soweit technische Schutzmaßnahmen (z. B. Maßnahmen zur Ladungssicherung) zur Anwendung kommen oder eine spezielle Schutzausrüstung zu tragen ist. Die Teilnahme an der Unterweisung ist durch Unterschrift zu bestätigen.

Grundsätzlich kann es bei Standortarbeiten im Rahmen der technischen Umsetzung trotz sorgfältigster Vorbereitung zu unerwarteten Gefährdungssituationen kommen. Dieser Umstand sollte auch bei der Unterweisung Anlass sein, auf ein vorsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln hinzuweisen.

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