Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
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Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat am 1. September 2004 einen aktualisierten Entwurf für ein „Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)“ vorgelegt. Der Arbeitsentwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinien über Elektro- und Elektronikaltgeräte und zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikaltgeräte. Ab dem 13. August 2005 sollen die Hersteller für die Behandlung und Verwertung der Altgeräte verantwortlich sein und sollen die Kosten der Abholung von den Sammelstellen und der Entsorgung tragen. Auch auf die Verbraucher kommen neue Regelungen zu: sie sollen künftig dafür verantwortlich sein, dass Altgeräte nicht im Restmüll landen. Dies heißt für die Unternehmen des Transportbereiches, dass umfangreiche Einsammeltätigkeiten erforderlich werden.

Der Entwurf sieht vor, dass die von den Kommunen erfassten Altgeräte in sieben Gerätegruppen bereitgestellt werden. Es handelt sich um die Gruppen Haushaltsgroß- und Kühlgeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltselektronik, Bildröhrengeräte sowie quecksilberhaltige Lampen. In der siebten Gruppe sind Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, medizinische Geräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente zusammengefasst.

Der BGL begrüßt den Entwurf, da hierdurch eine ordnungsgemäße und ökologisch sinnvolle Verwertung teilweise nicht ungefährlicher Abfallstoffe realisiert wird.

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