Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
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Deutsches Abfallrecht

Wiederum wurde eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen im Bereich Abfallrecht geändert, gestrichen oder neu erlassen. Dies erfolgte zum einen wegen der notwendigen Umsetzung von europäischem in deutsches Recht durch Anpassung der Begrifflichkeiten, zum anderen wegen inhaltlicher Änderungen, die vom deutschen Gesetzgeber beschlossen wurden.

Durch Anpassung der Begrifflichkeiten an das europäische Recht wurden die bisher gebräuchlichen deutschen Terminologien „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ in „gefährliche Abfälle“ abgeändert, aus den „nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen“ wurden dementsprechend „nicht gefährliche Abfälle“. Dies führte zur redaktionellen Anpassung sämtlicher Rechtstexte des deutschen Abfallrechtes. Ebenso gilt seit 1. Februar 2007 eine neue Nachweisverordnung (NachwV), die u.a. den geänderten Formularlauf, die Führung von Registern sowie das kommende elektronische Nachweisverfahren regelt.

Der Leitfaden „Das deutsche Abfallrecht 2007“ stellt auf 281 Seiten die aktuellen Gesetzes- und Verordnungstexte des deutschen Abfallrechts dar und kommentiert die wesentlichen Änderungen. Abgerundet wird das Werk durch zwei Abfallkataloge, die jeweils nach Abfallschlüsselnummern und nach Abfallbezeichnungen sortiert sind.

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