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Deutsches Abfallrecht
Im deutschen Abfallrecht ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) maßgebend, welches zusammen mit seinen Rechtsverordnungen u.a. die Voraussetzungen für die abfallrechtliche Transportgenehmigung regelt. Dieses Gesetz muss an die EU-Abfallrahmenrichtlinie angepasst werden. Das bedeutet, dass in Deutschland ebenso eine Registrierungspflicht für nichtgefährliche Abfälle eingerichtet wird. Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist erst ab Sommer 2011 zu rechnen.
Der BGL kritisiert am aktuellen Referentenentwurf, dass bestehende Transportgenehmigungen nach § 49 KrW-/AbfG nur zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes Gültigkeit haben sollen. Der Verband fordert, dass bestehende Transportgenehmigungen kostenlos in entsprechende Transporterlaubnisse umgeschrieben werden. Ebenso lehnt der BGL die Beibehaltung des A-Schildes ab. Dieses Relikt aus Zeiten der Konzessionen (mit Unterscheidung Fernverkehr und Nahverkehr) ist nicht mehr zeitgemäß, zumal es niemals zur Gefahrenkennzeichnung eingesetzt wurde. Der BGL ist der Auffassung, dass beim Transport von gefährlichen Abfällen die orangerote Warntafel nach Gefahrgutrecht (ADR) ausreicht.
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