Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
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Geprüfter Kraftverkehrsmeister
Geprüfte Kraftverkehrsmeisterin

Arbeitsgebiet und Aufgaben

Geprüfte Kraftverkehrsmeister/Geprüfte Kraftverkehrsmeisterin vereinen ihr handwerkliches Können im Fuhrpark und ihr betriebswirtschaftliches Geschick im Einsatz von Mitarbeitern und Betriebs- und Beförderungsmitteln. Sie reagieren flexibel auf Veränderungen im technologischen und marktpolitischen Bereich und sind im personalpolitischen Bereich geschult. Ihre Zuständigkeit umfasst die Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsablaufes im gewerblichen Bereich sowie die Verantwortlichkeit für die ständige Einsatzfähigkeit des technischen Geräts und des gesamten Fuhrparks.

Voraussetzungen

Zur Prüfung zum Geprüften Kraftverkehrsmeister/Geprüfte Kraftverkehrsmeisterin wird zugelassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Berufskraftfahrer und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis

    oder
     
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis

    oder
     
  • eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis

nachweist.

Prüfungsvorbereitung

Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert. Der DIHK Rahmenlehrplan sieht eine Gesamtdauer von 1 010 Unterrichtsstunden vor.

Nachweis der Qualifikation

Die unten beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfter Kraftverkehrsmeister/Geprüfte Kraftverkehrsmeisterin aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 25. August 1982 (BGBl. I S. 1245) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.

Berufliche Qualifikation

Geprüfter Kraftverkehrsmeister/Geprüfte Kraftverkehrsmeisterin verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgenden Bereichen:

Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen

  • Grundlagen für kostenbewusstes Handeln
  • Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln
  • Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb

Fachrichtungsspezifische Qualifikationen

  • Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
  • Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
  • Verkehrsbetrieb
  • Verkehrsbetriebstechnik
  • Verkehrssicherheit

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

  • Allgemeine Grundlagen
  • Planung der Ausbildung
  • Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
  • Ausbildung am Arbeitsplatz
  • Förderung des Lernprozesses
  • Ausbildung in der Gruppe
  • Abschluss der Ausbildung
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