Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
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Obligatorische Fahrerqualifikation nach BKrFQG

Pflichtschulung für Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen nach
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – (BKrFQG)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Innerhalb der Europäischen Union dürfen Kraftfahrer/-innen (Neueinsteiger/-innen) im Güterkraftverkehr ab dem 10. September 2009 nur noch beschäftigt werden, wenn sie zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation und alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen. Diese Pflichtschulungen betreffen alle Kraftfahrer/-innen, die Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE gewerblich nutzen.

Die Grundqualifikation haben alle Neueinsteiger/-innen nachzuweisen. In Abhängigkeit von Alter und Führerscheinklasse wählt der Kraftfahrer/die Kraftfahrerin zwischen den Grundqualifikationen:

  • Erstausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin
     
    oder
     
  • Prüfung
    18-jährige Neueinsteiger/-innen mit Führerschein der Klasse C1, C1E, C oder CE
     
    oder
     
  • beschleunigte Grundqualifikation
    21-jährige Neueinsteiger/-innen mit Führerschein der Klasse C oder CE bzw.
    18-jährige Neueinsteiger/-innen mit Führerschein der Klasse C1 oder C1E.

Weiterbildungspflicht auch für Führerscheininhaber

Kraftfahrer/-innen, die vor dem 10. September 2009 ihren Führerschein der Klasse C1, C1E, C oder CE erworben haben, müssen bis 10. September 2014 bzw. bei Anpassung an die Gültigkeitsdauer ihres Führerscheins bis 10. September 2016 eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen.

Der Flyer "Obligatorische Fahrerqualifikation" informiert über die Inhalte des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV). Ausbilden dürfen nur anerkannte Ausbildungsstätten.

Gut geschult mit erfahrenen Partnern

Für den BGL war und ist es ein wichtiges Ziel, bundesweit ein einheitliches Schulungskonzept für die obligatorische Grundqualifikation und Weiterbildung anzubieten. Gemeinsam mit den SVGen und den Bildungswerken des Verkehrsgewerbes entwickelte der BGL Musterrahmenlehrpläne sowohl für die beschleunigte Grundqualifikation als auch für Weiterbildungseinheiten. Nach diesen Musterrahmenlehrplänen werden alle Bildungswerke des Verkehrsgewerbes ihre Schulungen nach dem BKrFQG durchführen. Den Unternehmern/Unternehmerinnen und Kraftfahrern/Kraftfahrerinnen im Güterkraftverkehrsgewerbe steht damit ein einheitliches Schulungskonzept zur Verfügung.

Die Bildungswerke des Verkehrsgewerbes sind nach § 7 BKrFQG anerkannte Ausbildungsstätten und bieten Schulungen zur Grundqualifikation und Weiterbildung an.

Für die Weiterbildung sieht die Anlage 1 der BKrFQV vor, dass alle Inhalte der drei Kenntnisbereiche durch Schulungen nachzuweisen sind. Der BGL-Arbeitskreis „Obligatorische Fahrerqualifikation“ entwickelte acht Musterrahmenlehrpläne und ordnete diese den drei Kenntnisbereichen zu. Davon wählt der Kraftfahrer/die Kraftfahrerin fünf Weiterbildungseinheiten aus:

Kenntnisbereich 1:

Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

  • Wirtschaftliches Fahren
  • Fahrsicherheitstraining
  • Ladungssicherung
  • Kosten senken durch Schadensprävention

Kenntnisbereich 2:

Anwendung der Vorschriften

  • Sozialvorschriften
  • Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Kenntnisbereich 3:

Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Der Kraftfahrer als Imageträger
  • Vorschriften für den Güterkraftverkehr.

Der Flyer "Gut geschult mit erfahrenen Partnern" dokumentiert die Zusammenarbeit und gibt Auskunft über Bildungswerke des Verkehrsgewerbes, die Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – (BKrFQG) anbieten.

BGL-Bildungspass

Erfolgreich abgeschlossene Grundqualifikation und Weiterbildungseinheiten sind nachzuweisen. Dieser Nachweis kann im BGL-Bildungspass dokumentiert werden. Hier besteht zudem die Möglichkeit, die Gültigkeitsdauer des Führerscheins, der Bescheinigung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und sonstige Weiterbildungen einzutragen. Unternehmer/-innen und Kraftfahrer/-innen können so die aktuellen Geltungsdauern überprüfen. Der BGL-Bildungspass kann von dem Kraftfahrer/der Kraftfahrerin mitgeführt oder im Transportunternehmen hinterlegt werden. Den BGL-Bildungspass überreichen die BGL-Mitgliedsverbände, SVGen und Bildungswerke des Verkehrsgewerbes an Güterkraftverkehrs-, Logistik- und Entsorgungsunternehmen sowie an Kraftfahrer/-innen.

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