Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Das Recht der abfallrechtlichen Regelungen ist umfassend und komplex. Unternehmen, die grenzüberschreitend Abfälle befördern oder damit Handel betreiben, müssen sich in dieser Materie gut auskennen. Hierbei existieren Vorgaben im Bereich des internationalen Rechtes, des europäischen Rechtes, Regelungen im nationalen Recht sowie im Landesrecht. Für die grenzüberschreitende Abfallverbringung ist die Verordnung über die Verbringung von Abfällen (Verordnung 1013/2006/EG) die wesentliche Grundlage. Diese Verordnung regelt die Einstufung von Abfällen sowie die administrativen Abläufe.

Die EU-Abfallrahmenrichtlinie fordert von allen Mitgliedsstaaten bis 15. Dezember 2010 mindestens die verbindliche Einführung von Registrierungen bei Abfalltransporten. Mehrere Staaten sind dieser Verpflichtung nachgekommen. Als problematisch stellt sich hierbei die Regelung in Italien dar, die zum 25. Dezember 2010 in Kraft getreten ist, da diese in einigen Punkten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Hierzu hat der BGL gemeinsam mit mehreren europäischen Transportverbänden ein Merkblatt erarbeitet.

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