Ausbildung zum Lkw-Ladekranführer
BGV D 6 Krane
Jeder, der einen Ladekran bedient, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sein, in das Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sein und die Befähigung nachweisen.
Dauer
1,5 Tage
Vorteile
- Sensibilisierung der Fahrer für den sicherheitsgerechten Umgang mit Ladekränen
- Reduzierung von Arbeitsunfällen, Fehlbedienungen und mögliche Schäden am technischen Gerät und Ladegütern
- Arbeitgeber erfüllt seine Verpflichtung nach den BGF-Vorschriften
Anbieter
BBG, Düsseldorf
BVB, Freiburg
GAB, Saarbrücken
SVG Berlin und Brandenburg
SVG Beratungs- und Schulungsgesellschaft, Dresden
SVG Fahrschule Nord, Neumünster
SVG Niedersachen/Sachsen-Anhalt, Hannover
SVG SIQUM, Nürnberg
SVG Unternehmensberatung und Seminare, Stuttgart
Die genauen Kontaktdaten der Anbieter finden Sie hier.
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