Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sind in den Betrieben mit den Einsatzgebieten Logistik, Sammlung und Vertrieb oder Abfallverwertung und -behandlung oder Abfallbeseitigung und -behandlung tätig.
Berufsbezeichnung
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Struktur
3 Schwerpunkte
- Logistik, Sammlung und Vertrieb
- Abfallverwertung und -behandlung
- Abfallbeseitigung und -behandlung
Ausbildungsort
Transportunternehmen/Entsorgungsunternehmen
Berufsschule
Prüfung
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
Abschlussprüfung Ende des 3. Ausbildungsjahres
Ausbildungsinhalte
Ziel der Ausbildung ist eine breit fundierte Handlungskompetenz mit den Fähigkeiten zum Denken in Zusammenhängen, Flexibilität, Genauigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
1. - 15. Ausbildungsmonat
Gemeinsame Kernqualifikationen
- Aufgaben im Team planen, bearbeiten und abstimmen; Ergebnisse auswerten, kontrollieren und darstellen
- Informationen beschaffen, bearbeiten und bewerten, Informations- und Kommunikationssysteme nutzen
- qualitätssichernde Maßnahmen durchführen, dokumentieren und kontrollieren
- Ursachen und Wechselwirkungen von Umweltbelastungen der Luft, des Wassers, des Bodens und der Umgebung kennen lernen und beschreiben
- Grundsätze und Regelungen der Hygiene beim Betreiben von Netzen, Systemen und Anlagen beachten
- Rechtsvorschriften und Regelwerke anwenden
- Aggregate, insbesondere Pumpen, Gebläse, Verdichter und Elektro- und Verbrennungs-motoren sowie Geräte zum Heizen, Kühlen und Temperieren einsetzen und bedienen
- Methoden des Messens, Steuerns und Regelns unterscheiden, Aufbau und Funktion betriebsspezifischer Geräte erläutern
- Mess-, Steuerungs- und Regelungsprozesse unter Anleitung durchführen
- Umgang mit elektrischen Gefahren
- Aufbau, Arten und Lebensbedingungen von Mikroorganismen erläutern sowie ihre Bedeutung für die Arbeit im Betrieb beschreiben
- Werkzeuge, Maschinen und Geräte zur Werkstoffbearbeitung handhaben
- Stoffe und Güter entsprechend ihres Zustandes und ihrer Eigenschaften lagern und befördern
16. - 36. Ausbildungsmonat
Berufsspezifische Fachqualifikationen
- Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz bei der Sammlung, der Beförderung und der Behandlung von Abfällen, Gefahrstoffen und Sonderabfällen anwenden
- kundenorientiertes Handeln
- Prinzipien der Abfallwirtschaft sowie Wettbewerbssituation und Grundlagen der Preisgestaltung beschreiben
- Abfälle nach Eigenschaften, insbesondere nach dem Grad der Überwachungsbedürftigkeit, unterscheiden und zuordnen
- Abfälle identifizieren, deklarieren und dem Europäischen Abfallverzeichnis zuordnen
- Umweltbelastungen feststellen, Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung beschreiben und Gegenmaßnahmen bei Bedarf veranlassen
- Betriebsstörungen feststellen und dokumentieren, Gegenmaßnahmen einleiten
- Fahrzeugarten, Behälterarten und Sammelsysteme beschreiben sowie nach Kundenbedürfnissen und Einsatzgebieten zusammenstellen
- Möglichkeiten der Bereitstellung, der Beförderung, der Lagerung und der Zwischenlagerung beschreiben
- Grundlagen des Qualitäts- und Umweltmanagements und die Bedeutung des Entsorgungsfachbetriebes darlegen
- betriebsspezifische Programme für die Kreislauf- und Abfallwirtschaft anwenden
- Schwerpunkt Logistik, Sammlung und Vertrieb
- Bei Leistungsverzeichnissen und Angeboten mitwirken
- Lagerein- und -ausgänge unter Berücksichtigung der Qualitäts- und Mengenvorgaben zusammenstellen
- Fahrzeugtechniken und Einsatzmöglichkeiten der Fahrzeuge einschließlich Aufnahme-, Schüttungs-, Identifikations- und Wägesysteme beschreiben
- Behälter, Fahrzeuge und Personal disponieren
- Aufwendungen für die Systeme feststellen sowie Kostenermittlungen und Leistungskontrollen durchführen
- Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen tätigkeitsbezogen anwenden
- Schwerpunkt Abfallverwertung und –behandlung
- Abfälle annehmen, behandeln und bereitstellen
- Grundoperationen der Aufbereitung, Verwertung und Behandlung beschreiben
- Schadstoffe feststellen, Gefährdungspotentiale kennen und Entsorgungswegen zuordnen
- Prozesse der Aufbereitung und Verwertung steuern, regeln und überwachen
- Mängel an der Verfahrenstechnik erkennen und Verbesserungen einleiten
- Personal-, Fahrzeug- und Gerätebereitstellung planen und dokumentieren
- Sicherheitsvorschriften für die Anlagen- und Verfahrenstechnik anwenden
- tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen anwenden
- Schwerpunkt Abfallbeseitigung und –behandlung
- Abfälle annehmen, aufbereiten, vorbehandeln und bereitstellen
- Prozesse der Behandlung und Beseitigung steuern, regeln und überwachen
- Revisionen planen und veranlassen, an Umbauten mitwirken
- betriebliche Abläufe der Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung beschreiben
- Abfälle zur Beseitigung getrennt erfassen, zwischenlagern und für die Beseitigung bereitstellen
- Sicherheitsvorschriften für die Anlagen- und Verfahrenstechnik anwenden
- tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen anwenden
Prüfung
Zwischenprüfung
In 180 Minuten hat der Prüfling schriftlich praxisbezogene Fälle oder Aufgaben in folgenden Prüfungsgebieten zu lösen:
- Umweltschutztechnik, ökologische Kreisläufe und Hygiene
- Anlagen- und Maschinentechnik
- Mess- und Analysentechnik
- Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsstoffe
In 7 Stunden hat der Prüfling eine praktische Aufgabe, die aus mehreren Teilaufgaben bestehen kann, durchzuführen.
Für die praktische Aufgabe kommen in Betracht:
- Bearbeiten von Werkstoffen
- Montieren, Demontieren und Warten von Bauteilen oder Arbeitsgeräten
- Proben nehmen
- Messen physikalischer Größen und Durchführen von Untersuchungen
- Einsetzen technischer Kommunikationsmittel
Abschlussprüfung
In 300 Minuten hat der Prüfling schriftlich praxisbezogene Aufgaben oder Fälle in folgenden Prüfungsfächern zu bearbeiten:
- Abfallwirtschaftliche Prozesse
In 180 Minuten hat der Prüfling Aufgaben aus folgenden Gebieten zu lösen:
Hygiene – Abfallzusammensetzung – Abfallsammlung und Transport – Verwertung und Beseitigung – naturwissenschaftliche Prozesse – Betrieb und Instandhaltung.
- Kaufmännisches Handeln und Recht
In 60 Minuten hat der Prüfling Aufgaben aus folgenden Gebieten zu lösen:
Informationstechnik – kundenorientiertes Handeln – Rechtsvorschriften und Regelwerke – Abfalldisposition.
- Wirtschafts- und Sozialkunde
In 60 Minuten soll der Prüfling zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
In 10 Stunden hat der Prüfling drei praktische Aufgaben, darunter zwei gemeinsame und eine schwerpunktbezogene Aufgabe, durchzuführen.
Für die gemeinsamen Aufgaben kommen in Betracht:
- Identifizieren, Deklarieren und Untersuchen von Abfällen sowie deren Zuordnung zu den entsprechenden Entsorgungswegen
- Bedienen und Warten von Einrichtungen der Abfallbehandlung
Für die schwerpunktbezogene Aufgabe kommt in Betracht:
- Schwerpunkt Logistik, Sammlung und Vertrieb:
Durchführen einer logistischen Aufgabe
- Schwerpunkt Abfallverwertung und -behandlung:
Durchführen einer Aufgabe der Abfallverwertung und -behandlung
- Schwerpunkt Abfallbeseitigung und -behandlung:
Durchführen einer Aufgabe der Abfallbeseitigung und -behandlung.
Berufliche Fähigkeiten
Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft führen ihre Arbeiten selbstständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Regeln sowie Rechtsgrundlagen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit. Dabei dokumentieren sie ihre Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit, zum Gesundheits- und zum Umweltschutz bei der Arbeit.
Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
- nehmen Abfälle an
- identifizieren, untersuchen und deklarieren Abfälle
- ordnen Abfälle Entsorgungssystemen zu
- disponieren Behälter und Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheitsvorschriften
- steuern und kontrollieren technische Abläufe
- bedienen, überwachen, inspizieren, warten und reparieren die Anlagen der Abfallverwertung, Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung
- erkennen Betriebsstörungen und reagieren eigenständig
- dokumentieren Arbeits- und Betriebsabläufe und werten sie aus
- handeln kundenorientiert und wenden entsprechende Informations- und Kommunikationstechniken an
- arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst
- wenden unter Berücksichtigung des Qualitätsmanagements fachbezogene Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit an
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