Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

Fachlagerist
Fachlageristin

Qualifizierte Mitarbeiter im Lagerbereich werden immer wichtiger denn je sein. Die Anforderungen an das Lager- und Umschlagsgeschäft haben sich entscheidend verändert. Die rasante Entwicklung von Logistiksystemen im Bereich Lager- und Kommunikationstechniken hält unvermindert an. Zum Lagern der Güter werden z. B. Gabelstapler und Regalfahrzeuge genutzt. Informations- und Kommunikationsgeräte wie PC und Telefon gehören zu den Arbeitsmitteln, ebenso Waagen, Zähleinrichtungen und andere Lagerhilfsgeräte.

Berufsbezeichnung

Fachlagerist
Fachlageristin

Ausbildungsdauer

2 Jahre
Die Berufsausbildung kann zur Fachkraft für Lagerlogistik fortgesetzt werden.

Ausbildungsort

Lager/Transportunternehmen/Spedition
Berufsschule

Besondere Anforderungen

Einstiegsvoraussetzungen: Hauptschulabschluss und körperliche Fitness, denn trotz aller technischer Hilfsmitteln wird sich im Lager der Zukunft das Tragen und Heben der Waren nicht vermeiden lassen.

Prüfung

Zwischenprüfung Ende des 1. Ausbildungsjahres
Abschlussprüfung Ende des 2. Ausbildungsjahres

Ausbildungsinhalte

1. Ausbildungsjahr

  • Güter auszeichnen, sortieren und zur Lagerung vorbereiten und unter Einlagerungsvorschriften einlagern
  • Arbeits- und Fördermittel auswählen, einsetzen und pflegen sowie deren Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft kontrollieren
  • Güter annehmen, dabei Begleitpapiere auf Richtigkeit und Vollständig prüfen
  • Quantitative und qualitative Güterkontrolle durchführen und ggf. Mängel beseitigen lassen
  • Rückgabe von Leergut, Verpackung und Ladehilfsmittel durchführten und dokumentieren
  • Güter dem Bestimmungsort zuleiten

2. Ausbildungsjahr

  • Güter entsprechend ihrer Eigenschaften (z. B. Gefahrgüter, verderbliche Ware) handhaben
  • Lagerbestände kontrollieren und Abweichungen melden
  • Güter kommissionieren und verpacken
  • Zusammengestellte Sendungen und Begleitpapiere auf Vollständigkeit prüfen, Transportgüter kennzeichnen, beschriften und sichern
  • Sendungen für vorgegebene Verkehrsmittel verladefertig bereitstellen
  • Gewicht und Raumbedarf von Gütern ermitteln
  • Ladungen sichern und Verschlussvorschriften anwenden
  • fremdsprachige Fachausdrücke anwenden, fremdsprachige Formulare bearbeiten

Prüfung

Zwischenprüfung

In 90 Minuten hat der Prüfling eine Arbeitsaufgabe aus den folgenden Gebieten durchzuführen und dabei zu zeigen, dass er die Arbeitsmittel auswählen und nach ihrer Kontrollfunktionsfähigkeit anwenden kann:

  • Entladen und Kontrollieren einer Lieferung
  • Einlagern von Gütern nach Güterarten

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen.

  • Praktische Arbeitsaufgaben

    In 180 Minuten sind zwei Aufgaben durchzuführen. Dabei sind Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel festzulegen und die Arbeitsergebnisse zu kontrollieren. Die Wirtschaftlichkeit, der Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, der Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen sind zu berücksichtigen. Prüfungsgebiete können sein:
  • Annahme und Lagerung einschließlich Güterkontrolle
  • Erfassen von Güterbewegungen unter Anwendung betrieblicher Informations- und Kommunikationsmittel
  • Kommissionierung und Versand

In den Prüfungsgebieten Lagerprozesse und Güterbewegung sind in je 90 Minuten schriftlich praxisbezogene Aufgaben zu lösen. Lagerlogistische Abläufe sind dabei nach Gütereigenschaften und rechtlichen Vorschriften zu bewerten und zu bearbeiten. Informationstechnische, organisatorische, technologische und mathematische Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.

  • Lagerprozesse

    Die Aufgaben kommen aus den Prüfungsgebieten:
  • Annahme und Lagerung
  • Kommissionierung und Verpackung
  • Versand
  • Güterbewegung

    Die Aufgaben kommen aus den Prüfungsgebieten:
  • Einsatz von Arbeitsmitteln
  • Erfassen von Güterbewegungen
  • Lagerorganisation und Arbeitsabläufe
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

    In 60 Minuten sind praxisbezogene Aufgaben zu bearbeiten. Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt sollen dabei dargestellt werden.

Berufliche Fähigkeiten

Fachlageristen/Fachlageristinnen nehmen Güter an und prüfen anhand der Begleitpapiere die Art, Menge und Beschaffenheit der Lieferungen. Danach lagern sie die Güter art- und umweltgerecht oder leiten sie dem Bestimmungsort im Betrieb zu. Gibt es etwas zu beanstanden, informieren sie den Auftraggeber oder bereiten die Rückgabe vor. Um Auskunft über Warenbestand und Lagerort geben zu können, erfassen sie mit PC die Güter in Listen oder Karteien. Sie kontrollieren in regelmäßigen Abständen den Bestand und führen Maßnahmen der Bestandspflege durch. Für den Warenausgang verpacken sie die Güter, erstellen Begleitpapiere und stellen Ladeeinheiten zusammen.

Fachlageristen/Fachlageristinnen sind qualifiziert, betriebswirtschaftliche und technische Tätigkeiten, vor allem in den nachstehenden Funktionsbereichen, selbständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren:

  • Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen
  • Einsatz von Arbeitsmitteln
  • Annehmen von Gütern
  • Lagern von Gütern
  • Kommissionieren und Verpacken von Gütern
  • Versand von Gütern
  • Informations- und Kommunikationssysteme nutzen
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